22:44 Uhr
So, das war er also mal wieder, der diesjährige „Black Friday“, der Pickel am Arsch des US-imperialistischen Konsumterrors der, wie so vieler unnützer Scheiss, über den großen Teich nach Europa geschwappt ist.
Was wurde eigentlich aus dem guten, alten Schlussverkauf?
Gibts den noch?
Kann sein, dass es das noch gibt, ist ja mit Anfang August ja auch schon wieder so lange her, dass so Gehirn-Rentner wie Ich das schon wieder vergessen haben.
Und weil man mit dem einkopieren von ganzen Textblöcken aus Wikipedia seinen Blogartikel relativ gut aufblasen kann ohne viel Arbeit damit zu haben, hier nun also die Erklärung was das eigentlich soll mit diesem Winter- und Sommerschlussverkauf:
„Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 7. Juni 1909 wurden Saisonschlussverkäufe erstmals reglementiert. Ein Grund war, dass bis dahin nur Beamte und Werksangehörige die Chancen auf Werksverkäufe hatten. 1950 führte das Bundeswirtschaftsministerium die „Verordnung über Sommer- und Winterschlussverkäufe“ ein. Der Einzelhandel durfte nach § 7 Abs. 3 Ziff.1 UWG a. F. zwei Saisonschlussverkäufe pro Jahr durchführen: Der Winterschlussverkauf fand jährlich in der letzten Januarwoche und ersten Februarwoche statt, der Sommerschlussverkauf in der letzten Juliwoche und der ersten Augustwoche. Die Saisonschlussverkäufe hatten eine Dauer von je zwölf Werktagen und waren beschränkt auf saisonabhängige Waren wie Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Lederwaren und Sportartikel. Zu den Textilien zählten dabei neben Bekleidung auch Möbelbezugsstoffe und Teppiche und Matratzen, aber nur, wenn sie überwiegend aus textilen Materialien gefertigt waren. Koffer und Handtaschen durften nur in den Saisonschlussverkauf einbezogen werden, wenn sie aus Leder oder Textilien gefertigt waren, also z. B. keine Hartschalenkoffer. Gänzlich unzulässig war die Einbeziehung anderer Sortimente und Warengruppen wie Glas, Porzellan und Keramik (GPK), Elektrogeräte (braune und weiße Ware), Schreibwaren etc. Seit Inkrafttreten der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 können Saisonschlussverkäufe nach Belieben durchgeführt werden und sind nicht auf Saisonwaren beschränkt, da die Regelungen der §§ 7 und 8 UWG a. F. ersatzlos aufgehoben wurden.“
Zitat Ende.
Ah ja, wieder was gelernt.
Aber zurück zum „Bläck Fraidäi“.
Auch hier kann man mit Wikipedia gut Strecke machen:
„Black Friday (englisch, „schwarzer Freitag“) wird in den Vereinigten Staaten der Freitag nach Thanksgiving genannt. Da dieser Feiertag stets auf den vierten Donnerstag im November fällt, gilt der darauffolgende Freitag als Start in ein traditionelles Familienwochenende und als Beginn der Weihnachtseinkaufsaison. Thanksgiving kann auf einen Termin vom 22. bis zum 28. November fallen, der Black Friday entsprechend auf den 23. bis zum 29. des Monats. Der Black Friday ist auch eine Verkaufsveranstaltung des Einzelhandels, der mit Rabatten zum Einkaufen animieren soll. Mittlerweile ist die Rabattaktion zu diesem Termin in vielen Industrienationen sowohl im stationären als auch Online-Handel übernommen worden. […] Während der Black Friday in den USA hauptsächlich im stationären Einzelhandel stattfindet, werden in Deutschland die meisten Rabatte online angeboten. In größerem Rahmen findet der Black Friday in Deutschland seit 2013 statt. Apple war 2006 das erste Unternehmen, das zum Black Friday mit Rabatten warb. Den Namen Black Friday verwendete Apple dabei in Deutschland nie, sondern sprach etwa 2012 von einem „eintägigen Shopping Event“. Die Aktion gewann in den Folgejahren schnell an Bekanntheit. 2013 bewarben 500 Händler ihre Angebote zum Black Friday über eines von mehreren Werbeportalen.“
So, noch was gelernt.
Ja, Black Friday also.
Ein Tag an dem man Zeug, das man nicht braucht billiger bekommt und sich deshalb genauso hoch verschulden kann wie ohne nur dass man dafür mehr unnützen Plunder bekommt an dem man sich berauschen und mit dem man seine Wohnung vollstopfen kann.
Jau!
Ich weiss ja nicht wie euch das geht, aber wenn mir ein Händler anpreist, dass das Angebot das er mir macht eine „günstige Gelegenheit“ ist, weil er mir einen Preisnachlass von, 20, 30, 40, 50 oder sogar auch schon gesehen, 60 Prozent macht, dann fühle Ich mich doch latent verscheissert, oder?
Denn: Das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass er mir die ganze Zeit einfach nur mit seinem überteuerten Scheiss das Geld aus der Tasche ziehen wollte und nur um mich anzuködern, heute Geld auszugeben, das Ich eigentlich nicht ausgeben, will drückt er den Preis so sehr, dass er am Ende weniger als die Hälfte verlangt und dann aber immer noch fett Gewinn macht.
Da frag Ich mich dann doch: Wie hoch kann eigentlich die Qualität von etwas sein, was für so einen überteuerten Preis angeboten wird?
Ich bin ja eh ein Käufer, der bevor er sich was anschafft meistens schaut, ob das was er da kaufen will auch was taugt. Ich versuche seit Jahren sehr, sehr stark sogenannte Impulskäufe zu vermeiden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ich mir bei grösseren Anschaffungen manchmal mehrere Wochen überlege ob Ich das tatsächlich brauche.
Und wenn Ich mich dann mal entscheide ein etwas hochpreisigeres Gut zu kaufen, dann wäge Ich das vorher meist sehr gut ab und frage mich oft auch ob Ich nicht für ein wenig länger sparen und ein wenig mehr Geld das Ich ausgeben könnte ein noch besseres Produkt bekomme, an dem Ich am Ende noch mehr Freude habe.
Am Ende ist so ein Black Friday doch auch nur eine weitere Droge mit der sich der konsumgeile Verbraucher berauschen kann und die Ihn vergessen lassen soll, was in seinem beschissen Leben oder in diesem Land eigentlich alles nicht funktioniert.
Ich weiss nicht.
Wenn der gute alte Marx noch leben würde, würde er wohl nicht mehr sagen, Religion ist Opium für das Volk sondern Shopping…

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